Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
In meinem letzten Redebeitrag im Plenum durfte ich zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sprechen.
Ich darf an Tausende Menschen, die in der Kommunalpolitik Verantwortung tragen und unmittelbar für ihre Heimat tagtäglich Einsatz zeigen, Wertschätzung und Hochachtung aussprechen.
Mit der Gesetzesänderung werden die Rahmenbedingungen angepasst, um die Attraktivität des kommunalen Ehrenamtes zu verstärken. Im Innenausschuss haben wir mit großer Verantwortung diskutiert und einige, auch entscheidende, Punkte festgelegt:
z.B. die Möglichkeit des Abhaltens hybrider Sitzungen, Einrichtung von Livestreams und Mediatheken und der Wegfall der Höchstaltersgrenze von 67 Jahren für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte.
Zur vollständigen Rede