Erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie
In der Pandemie war Verlass auf unsere kommunalen Gremien. Sie haben sich als handlungsfähig und verantwortungsbewusst erwiesen. Mit Recht erwarten die zum großen Teil ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer, dass wir als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit juristisch einwandfrei und praktikabel gestalten. Es ist deshalb – auch vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Pandemie - richtig, dass wir nunmehr gewisse Maßnahmen auf gesetzliche Beine stellen. Bayerns Kommunalparlamente sollen künftig die Möglichkeit haben, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten und Corona-bedingt rechtssicher in reduzierter Präsenz zu tagen. Die Entscheidung, inwieweit von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, bleibt jedoch bei den Kommunen.
Zur Rede!